Solidaritätszuschlag entfällt schrittweise

Der Bundestag hat einer Regelung der Bundesregierung zugestimmt, wonach künftig der Solidaritätszuschlag für die große Mehrheit der Deutschen entfällt und die derzeit zahlenden 35,5 Millionen Bürger um fast elf Milliarden Euro im Jahr entlastet.

Der Solidaritätszuschlag von 5,5% wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Er ist nur zu zahlen, wenn eine Steuerlast entsteht, die bei der Einkommensteuer über einer Freigrenze liegt.

Was ist neu?
Für 90% der heutigen Zahler wird der Soli ab 2021 vollständig entfallen – so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von heute 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Soli mehr fällig wird.

An die neue deutlich ausgedehnte Freigrenze schließt sich eine sog. Milderungszone an. Wie bereits heute verhindert sie, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag Soli erhoben wird. Davon profitieren weitere 6,5% der Soli-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.

Zwei Beispiele:

  • Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro) spart ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Soli fast 1.000 Euro im Jahr.
  • Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200 Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich.

Quelle: Newsletter BReg aktuell v. 15.11.2019

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