Informationen für Ärzte und Zahnärzte

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Informationen und Tipps erleichtern Ihnen Ihre Arbeit, Sie sparen Zeit und Geld und können sich auf Ihre Patienten und Kunden konzentrieren.


Im Folgenden möchten wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren, die für die Branche der Heilberufe interessant sind. Bitte lesen Sie im Einzelnen:

Krankenfahrten mit dem Taxi zum ermäßigten Steuersatz?

Die Beförderung von Personen im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs unterliegt dem ermäßigten Steuersatz (7 %). Hierzu zählen auch Taxifahrten. Von der Begünstigung betroffen sind Fahrten innerhalb einer Gemeinde oder Fahrtstrecken von bis zu 50 km. Bei Krankenfahrten mit Taxen war umstritten, ob die Hin- und Rückfahrt zu einer Fahrtstrecke zusammenzufassen sind. Dies hätte im Vergleich zu Hin- und Rückfahrten mit Bahn oder Bus, die insoweit von der Finanzverwaltung nicht zusammengefasst werden, schon bei einer Entfernung von mehr als 25 km zum Behandlungsort den Ansatz des erhöhten Steuersatzes (19 %) zur Folge.

Neues Urteil

Nach Ansicht des BFH sind die Hin- und Rückfahrt nur dann zusammenzufassen, wenn das Taxi den Patienten zur Behandlung absetzt und anschließend auf den Patienten zwecks Rückfahrt wartet.

Konsequenz

Taxifahrer können mit Patienten schon vor Antritt der Hinfahrt auch die Rückfahrt (z. B. zu einem bestimmten Zeitpunkt) vereinbaren, ohne befürchten zu müssen, durch Zusammenrechnung der Beförderungsstrecken den ermäßigten Steuersatz zu verlieren.

Einzige Bedingung: Taxifahrer und Patient dürfen nicht vereinbaren, dass das Taxi nach Beendigung der Hinfahrt auf den Kunden warten soll.


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