Informationen für Ärzte und Zahnärzte
Besser Informiert sein
Informationen und Tipps erleichtern Ihnen Ihre Arbeit, Sie sparen Zeit und Geld und können sich auf Ihre Patienten und Kunden konzentrieren.
Im Folgenden möchten wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren, die für die Branche der Heilberufe interessant sind. Bitte lesen Sie im Einzelnen:
Umsatzsteuerbefreiung für Hippotherapie
In der Hippotherapie werden Pferde in physiotherapeutische Behandlungen eingebunden. Die Finanzverwaltung unterwarf Umsätze aus der Hippotherapie bisher der Umsatzsteuer, da sie die Therapie nicht als steuerbefreite heilberufliche Leistung ansah.
Neues Urteil
Der BFH subsumiert die Hippotherapie hingegen unter die Heilbehandlungen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist allerdings, dass die Therapie ärztlich verordnet und von einem Physiotherapeuten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt wird.
Konsequenz
Unter den genannten Voraussetzungen ist die Hippotherapie steuerfrei. Es ist zu beachten, dass aktuelle Verwaltungsanweisungen, die zeitlich nach dem Urteil ergangen sind, noch die überholte Rechtslage wiedergeben.
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