Informationen für Ärzte und Zahnärzte
Besser Informiert sein
Informationen und Tipps erleichtern Ihnen Ihre Arbeit, Sie sparen Zeit und Geld und können sich auf Ihre Patienten und Kunden konzentrieren.
Im Folgenden möchten wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren, die für die Branche der Heilberufe interessant sind. Bitte lesen Sie im Einzelnen:
Bagatellgrenze für Abfärbewirkung
Bagatellgrenze für die Abfärbung von geringfügigen gewerblichen Einkünften
Bei einer Personengesellschaft aus Freiberuflern, die auch gewerbliche Einkünfte erzielt, färben diese gewerblichen Einkünfte dann nicht auf die freiberuflichen Einkünfte ab, mit der Folge, dass alle Einkünfte als gewerblich gelten, wenn die gewerblichen Einkünfte weniger als 3% des Gesamtnettoumsatzes ausmachen und den Betrag von 24.500 Euro im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen. Mit dieser Aussage hat der BFH die Grenzen der sogenannten Abfärbewirkung neu definiert (BFH, Urteil 27.8.2014, Az. VIII R 6/12; Abruf-Nr. 174787).
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