Aktuelles für Ärzte und Zahnärzte

Besser Informiert sein

Aktuelle Informationen und Tipps erleichtern Ihnen Ihre Arbeit, Sie sparen Zeit und Geld und können sich auf Ihre Patienten und Kunden konzentrieren.


Im Folgenden möchten wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren, die für die Branche der Heilberufe interessant sind. Bitte lesen Sie im Einzelnen:

Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe

Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde mit Wirkung vom 1.1.2009 die Steuerbefreiung für Heilberufe (Ärzte, Physiotherapeuten, etc.), Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen neu gefasst. Die Neuregelung soll die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sowie die Rechtsprechung des EuGH besser als bisher umsetzen.

Neue Verwaltungsanweisung

Das BMF hat nun ausführlich, mit einem 21-seitigen Schreiben, Stellung zur Neuregelung genommen. Inhaltlich beschäftigt sich das Schreiben im Wesentlichen mit folgenden Themen: - Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin Dies betrifft die Tätigkeit von Ärzten, Zahnärzten , Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Hebammen und ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten; - Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen Hierunter werden die Einrichtungen abgehandelt, die für eine Steuerbefreiung in Frage kommen, wie z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationszentren, medizinische Versorgungszentren, Einrichtungen der Geburtshilfe etc.; - Leistungen von Einrichtungen zur integrierten Versorgung; - Praxis und Apparategemeinschaften.

Konsequenz

Das Schreiben, das sich an den bisherigen Verwaltungsanweisungen, der Rechtsprechung sowie an der Gesetzesbegründung orientiert, ist für die Praxis hilfreich, da es erstmals einen solch umfassenden Überblick über dieses Themengebiet bietet. Hinzu kommt, dass der Gesetzestext selbst für die Wenigsten verständlich sein dürfte, da er überwiegend auf Vorschriften des Sozialgesetzbuches verweist. Unternehmer, die heilberufliche Leistungen erbringen, sollten daher das Schreiben zum Anlass nehmen, ihre Leistungen hinsichtlich ihrer Steuerfreiheit zu überprüfen. Allerdings muss auch weiterhin beachtet werden, ob sich durch die aktuelle Rechtsprechung nicht wieder Änderungen der im BMF-Schreiben dargelegten Grundsätze ergeben.

Umsatzsteuerliche Beurteilung der Tätigkeit als Zahnarzt

(1) Tätigkeit als Zahnarzt im Sinne von § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist die Ausübung der Zahnheilkunde unter der Berufsbezeichnung „Zahnarzt” oder „Zahnärztin”. Als Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Kenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten anzusehen. Ausübung der Zahnheilkunde ist auch der Einsatz einer intraoralen Videokamera eines CEREC-Gerätes für diagnostische Zwecke.

(2) Die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen, anderen Waren der Zahnprothetik sowie kieferorthopädischen Apparaten und Vorrichtungen ist von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, soweit die bezeichneten Gegenstände im Unternehmen des Zahnarztes hergestellt oder wiederhergestellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeiten vom Zahnarzt selbst oder von angestellten Personen durchgeführt werden.


Weitere Meldungen

Bagatellgrenze für Abfärbewirkung
Fitnessstudio haftet für Schäden durch defekte Geräte
Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe
Steuerliche Absetzbarkeit alternativer Heilbehandlungen
Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger nicht gewerbesteuerpflichtig!
powered by flycms

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte zu liefern. Durch die Verwendung dieser Website stimmen Sie unseren Cookie-Richtlinien zu

Notwendige Cookies
Cookies von Drittanbietern
Akzeptieren Einstellungen bearbeiten
www.jkup.de

Cookie Einstellungen

Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies in unseren Cookie-Richtlinien.

­

Notwendige Cookies

Ohne diese Cookies können die von Ihnen angeforderten Dienste nicht bereitgestellt werden.

Cookies von Drittanbietern

Cookies von Drittanbietern, die eingebunden werden um personalisierte Anzeigen für Sie auszuliefern.

Cookies, die wir auf dieser Website verwenden