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Im Folgenden möchten wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren, die für die Branche der Heilberufe interessant sind. Bitte lesen Sie im Einzelnen:

Keine USt-Erstattung bei der Honorierung eines Befundberichts ohne nähere gutachtliche Äußerung

Kernproblem: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das beklagte Bundesland berechtigt war, bei der Honorierung eines ärztlichen Befundberichts, der keine nähere gutachterliche Äußerung enthielt, den Ersatz der geltend gemachten Umsatzsteuer abzulehnen. Das pauschale Honorar war als Zeugenentschädigung zu bewerten, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt, so dass der Staat diese nicht erstatten muss. Das Bundessozialgericht verwies hierbei auf das vom Bundesfinanzministerium mitgeteilte Ergebnis einer Erörterung dieser Frage mit den obersten Finanzbehörden der Länder.

Entscheidung der Finanzgerichte muss noch abgewartet werden

Da es in dem Fall an einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes fehlt, hat das Bundessozialgericht das beklagt Land verpflichtet, die angefochtene Kostenfestsetzung dahin zu ändern, dass nachträglich Umsatzsteuer erstattet wird, sofern durch eine unanfechtbare finanzgerichtliche Entscheidung festgestellt werden sollte, dass die Klägerin diese Steuer zu entrichten hatte.


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