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Im Folgenden möchten wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren, die für die Branche der Heilberufe interessant sind. Bitte lesen Sie im Einzelnen:

Breites Bündnis für ermäßigte Mehrwertsteuer auf Arzneimittel

Kernaussage: Arzneimittel sollen zukünftig anstatt einer Besteuerung mit 19 % nur noch dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7 % unterliegen. Das fordern insgesamt 15 Verbände und Organisationen aus dem deutschen Gesundheitswesen. Auf Initiative der Apotheker haben sich am 27.9.2007 Krankenkassen, Arzneimittelhersteller, Ärzte und Patientenverbände der "Düsseldorfer Erklärung" angeschlossen.

Schwerpunkte

Die Initiatoren der Erklärung sind der Ansicht, dass ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 % die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und damit auch Millionen von Patienten beim Erwerb lebensnotwendiger Arzneimittel erheblich entlasten würde. Die frei werdenden Mittel von rund 2,5 Milliarden EUR im Jahr könnten für Beitragssenkungen um mindestens 0,2 %-Punkte, Leistungsverbesserungen und Präventionsaktionen eingesetzt werden.

Nicht nachvollziehbar sei es, dass Tierarzneimittel bereits heute günstiger besteuert würden als Humanarzneien. Auch würden zwar Grundnahrungsmittel wie Fleisch, Kartoffeln, Milch, Zucker und Salz zu Recht steuerlich privilegiert, doch müsse dieser Maßstab auch für lebensnotwendige Arzneimittel gelten. Denn dass der Gesetzgeber prinzipiell inhaltliche Begründungen für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Produkte der medizinischen Versorgung anerkenne, werde daraus deutlich, dass etwa Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, Körperersatzstücke, orthopädische Apparate, künstliche Gelenke oder auch Hörapparate und Herzschrittmacher nur mit 7 % Mehrwertsteuer belegt werden. Nach Auffassung der Verbände sei eine Bereinigung bzw. Vereinheitlichung dringend geboten.

Ferner weisen die Unterzeichner der Erklärung darauf hin, dass die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 % auf 7 % im internationalen Vergleich längst überfällig ist: in den meisten Staaten der Europäischen Union werden Arzneimittel deutlich geringer besteuert als in Deutschland (Frankreich, Italien, Polen). Zum Teil erhebt ein Staat auch gar keine Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Arzneien, wie z. B. in Schweden oder Großbritannien.

Ziele

Mit der Forderung der Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % für Arzneimittel soll das Gesundheitswesen leistungsfähig und der Zugang zu hochwertigen Arzneien bezahlbar bleiben. Nur so kann nach Ansicht der Initiatoren der Düsseldorfer Erklärung schweren Folgeerkrankungen und damit weitaus höheren Kosten für das Gesundheitswesen vorgebeugt werden.


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