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Im Folgenden möchten wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren, die für die Branche der Heilberufe interessant sind. Bitte lesen Sie im Einzelnen:

Ab 1. August wieder Krankengeldanspruch für Freiberufler

Kernaussage: Die zum 1.1.2009 eingeführte Streichung des Krankengeldanspruches für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde durch die Neufassung des Arzneimittelgesetzes, die der Bundesrat am 10.7.2009 beschlossen hat, wieder rückgängig gemacht.

Krankengeld

Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei Arbeitsunfähigkeit geleistet. Die Berechnung erfolgt pauschal nach dem bisherigen Arbeitsentgelt oder -einkommen und gleicht den Verdienstausfall des Versicherten aus. Gezahlt wird das Krankengeld ab dem Zeitpunkt, an dem die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entfällt, d. h. in der Regel ab der 7. Krankheitswoche.

Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Freiberufler war der Krankengeldanspruch mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 gestrichen worden. Sie mussten ihr Risiko entweder durch einen Wahltarif bei der gesetzlichen oder regulär bei der privaten Krankenversicherung absichern. Beides stellte eine zusätzliche Belastung für Selbstständige und Freiberufler dar.

Wahloption für die Versicherten

Die nunmehr verabschiedete, ab dem 1.8.2009 geltende Regelung beinhaltet eine Wahloption für die Versicherten: sie können zukünftig wählen zwischen dem bisher üblichen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche bei Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes (14,9 %).

Oder sie entscheiden sich für den ermäßigten Satz (14,3 %) und versichern das Krankengeld entweder gar nicht oder schließen einen von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse angebotenen Wahlzusatztarif ab. Ferner dürfen ab dem 1.8.2009 auch Krankengeld-Wahltarife angeboten werden, die einen anderen Zahlungsbeginn, etwa ab der 10. Krankheitswoche, beinhalten können.

Konsequenz

Gesetzlich versicherte Freiberufler haben ab dem 1.8.2009 wieder Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche ohne Zusatzkosten. Die Gesetzesänderung wurde bereits im Bundesgesetzblatt verkündet.


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