Informationen für Ärzte und Zahnärzte

Besser Informiert sein

Informationen und Tipps erleichtern Ihnen Ihre Arbeit, Sie sparen Zeit und Geld und können sich auf Ihre Patienten und Kunden konzentrieren.


Im Folgenden möchten wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren, die für die Branche der Heilberufe interessant sind. Bitte lesen Sie im Einzelnen:

Umsatzsteuerbefreiung für Pflegedienste

Leistungen ambulanter Pflegedienste sind von der Umsatzsteuer befreit, sofern in mindestens 40 % der Fälle die Pflegekosten im vorherigen Kalenderjahr von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe ganz oder überwiegend getragen wurden.

Fall

Ein Unternehmer betrieb seit dem August 2000 einen privaten ambulanten Pflegedienst. Im September 2001 schloss er mit den zuständigen Pflegekassen einen Versorgungsvertrag, der ihn berechtigte, nach dem Sozialgesetzbuch abzurechnen. Der Unternehmer behandelte seine Umsätze ab Vertragsabschluss steuerfrei.

Das Finanzamt versagte ihm die Befreiung für das strittige Jahr 2002, da er in 2001 noch nicht die 40 %-Grenze erfüllt hatte. Der Unternehmer sah sich hierdurch im Vergleich zu Neugründungen von ambulanten Pflegediensten benachteiligt, bei denen nach den UStR hinsichtlich der Erfüllung der 40 %-Grenze auf die voraussichtlichen Verhältnisse des laufenden Kalenderjahres abgestellt wird.

Urteil

Der BFH bestätigt die Auffassung der Finanzverwaltung. Er sieht in der Abstellung auf die Umsätze des Vorjahres eine praktikable Lösung. Diese gibt den Unternehmern schon zu Beginn des Kalenderjahres Klarheit darüber, ob ihre Umsätze steuerbefreit sind. Nach Ansicht des BFH handelt es sich auch nicht um eine verfassungswidrige Benachteiligung bestehender Unternehmen gegenüber Existenzgründern, da es sich um unterschiedliche Sachverhalte im Sinne des Grundgesetzes handelt.

Konsequenz

Mag die Regelung auch nicht verfassungswidrig sein, so benachteiligt sie wirtschaftlich Pflegedienste, die erst nach Gründung Verträge mit den Sozialversicherungsträgern abschließen. Im Vergleich zu Existenzgründern unterliegen ihre Umsätze länger der Umsatzsteuer. Da die Umsatzsteuer nicht zusätzlich seitens der Sozialversicherungsträger erstattet wird, stellt diese eine echte Belastung dar. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die umsatzsteuerliche Problematik durch Neugründung eines weiteren Unternehmens vermieden werden kann.


Weitere Meldungen

Praxis in der Rechtsform einer GmbH
Breites Bündnis für ermäßigte Mehrwertsteuer auf Arzneimittel
Ärztehausbetreiber darf nicht an Apotheke mitverdienen
Neu in eine Gemeinschaftspraxis eintretende Vertragsärzte dürfen 3 Jahre lang von den Mitgesellschaftern "überprüft" werden
Pflegesätze der Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung
powered by flycms
Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte zu liefern. Durch die Verwendung dieser Website stimmen Sie unseren Cookie-Richtlinien zu

Notwendige Cookies
Cookies von Drittanbietern
Akzeptieren Einstellungen bearbeiten
www.jkup.de Cookie Einstellungen

Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies in unseren Cookie-Richtlinien.

­
Notwendige Cookies

Ohne diese Cookies können die von Ihnen angeforderten Dienste nicht bereitgestellt werden.

Cookies von Drittanbietern

Cookies von Drittanbietern, die eingebunden werden um personalisierte Anzeigen für Sie auszuliefern.

Cookies, die wir auf dieser Website verwenden