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Im Folgenden möchten wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren, die für die Branche der Heilberufe interessant sind. Bitte lesen Sie im Einzelnen:

Umsatzsteuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen

Mit Wirkung vom 1.1.2009 wurde durch das Jahressteuergesetz 2009 § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, der die Steuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen regelt. Die Neufassung dient der Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben.

Neue Verwaltungsanweisung

Das BMF erläutert die Neuregelung in einem aktuellen Schreiben. Neben einer allgemeinen Darstellung der Begriffe "hilfsbedürftige Personen" und "Betreuungs- und Pflegeleistungen" erörtert das BMF den Umfang der begünstigten Leistungen sowie der ebenfalls begünstigten, hiermit eng verbundenen Umsätze. Eingegangen wird hierbei z. B. auf die Leistungen der Alten-, Pflege- und Altenwohnheime sowie der häuslichen Pflege. Ferner führt das BMF die Nachweise auf, die erforderlich sind, um die Steuerbefreiung zu erlangen.

Konsequenz

Unternehmen, die Pflege- und Betreuungsleistungen anbieten, müssen sich mit den Inhalten des Schreibens auseinandersetzen. Insbesondere sind die vom BMF geforderten Nachweise zu beachten.

Zu prüfen ist auch, ob die vom BMF für bestimmte Leistungen angebotene Übergangsregelung, nach der bis zum 31.12.2009 noch die alte Gesetzesregelung angewendet werden kann, genutzt werden soll. Betroffen hiervon sind z. B. Betreiber von Altenwohnheimen, die nach der Neuregelung nicht mehr generell steuerbefreit sind.


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