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Im Folgenden möchten wir Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht der letzten Monate informieren, die für die Branche der Heilberufe interessant sind. Bitte lesen Sie im Einzelnen:

Moderne Hörhilfen können zu Taxischein verhelfen

Nach einer gesetzlichen Regelung (Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahrereignung) können hochgradig Schwerhörige keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erhalten. Streitig war, ob diese Rechtsvorschrift die Eignung Schwerhöriger ausnahmslos ausschließt.

Entscheidung

Der Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wurde mit Hinweis auf die Begutachtungsleitlinien abgelehnt. Danach müsse der Hörverlust ohne Hörhilfen festgestellt werden, denn er könne durch Hörgeräte bislang nicht ausreichend zuverlässig kompensiert werden.

Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Fahrererlaubnis ("P-Schein", "Taxischein") unter Auflagen zugesprochen, weil sie mit Hilfe des ihr angepassten modernen volldigitalen Hörgeräts den hierfür bestehenden Anforderungen an die körperliche Eignung genüge.

Die Eignung müsse im Einzelfall geprüft werden, wenn es Anhaltspunkte für dessen Abweichung von der Regel gebe. Ein medizinisches Gutachten hätte ergeben, dass die Hörgeräteakustik mit der Einführung volldigitaler Hörsysteme seit dem Jahr 2004 einen "Quantensprung" gemacht habe, der Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Hörhilfen nicht mehr zulasse.

Mit solchen modernen Hörgeräten könne ein Sprachverständnis erreicht werden, das nahezu dem eines normal hörfähigen Menschen entspreche. Ihr Sprachverständnis habe sich nicht nur durch das medizinische Gutachten, sondern auch in der mündlichen Verhandlung eindrucksvoll bestätigt.


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